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Was bedeutet Privatdozent?

 


Privatdozent (abgekürzt PD oder Priv.-Doz.) ist an einer Wissenschaftlichen Hochschule (MHH) die Bezeichnung für einen habilitierten Wissenschaftler mit Lehrberechtigung. Privatdozenten sind als Hochschullehrer selbständig und allein verantwortlich zur akademischen Lehre berechtigt (im Gegensatz zu "Doktoren")

Das Wort Habilitation stammt von mittellateinisch habilitatio, dieses ist seinerseits abgeleitet von habilis (geschickt, geeignet, fähig).


Die Habilitation wird erst nach eingehender Beurteilung des Habilitanden durch eine Habilitationskommission erteilt. Sie ist die höchste akademische Prüfung, in der herausragende Leistungen in wissenschaftlicher Forschung und Lehre nachzuweisen sind (im Gegensatz zu Dr. oder titellos) 

Voraussetzungen sind in der Regel:

  • die vorherige Promotion, mit der die Fähigkeit zum eigenständigen Forschen bescheinigt wurde,
  • ein Betreuer,
  • das Vorlegen einer Habilitationsschrift,
  • das Vorlegen sonstiger Veröffentlichungen, die das wissenschaftliche Können des Kandidaten nachweisen und
  • Erfahrung in der wissenschaftlichen Lehre.
  • formale Voraussetzungen, zu denen unter anderem die persönliche Unbescholtenheit gehört.

Häufig wird zwischen Lehrbefähigung (Habilitation [doctor habilitatus]) und Lehrberechtigung unterschieden. Privatdozenten haben nicht nur die Lehrbefähigung, sondern auch die Lehrberechtigung. Mit der Habilitation wird der Nachweis der Lehrbefähigung (facultas docendi) erbracht; dies ist die Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis als venia legendi.

In vielen Ländern sind sie zu einer Mindestzahl von Lehrveranstaltungen verpflichtet. Halten sie diese nicht ab, verlieren sie die Lehrberechtigung und damit die Bezeichnung Privatdozent (sog. Titellehre).

Privatdozenten gehören zur Gruppe der Hochschullehrer (im Gegensatz zu "Doktoren"). Als solche haben sie das Recht, im Rahmen von Promotions- und Habilitationsverfahren Betreuer, Gutachter und Prüfer zu sein sowie akademische und – bei entsprechender Bestellung – auch kirchliche und staatliche Prüfungen abzunehmen (Staatsexamen, "Doktorprüfung"). Die Prüfungsberechtigung ist je nach Landesrecht unterschiedlich ausgeprägt. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Privatdozent


 


Wie redet man einen Privatdozenten in einem Brief, z.B. einer Bewerbung, richtig an? Sehr geehrter Herr PD Dr. XY? Herr Priv.-Doz. Dr. XY? Oder fällt das aus der Anrede heraus und man schreibt nur Herr Dr. XY?


Die schriftliche Anrede lautet: Sehr geehrter Herr Privatdozent. Auf dem Umschlag schreibt man: Herrn Privatdozent Dr. xy. Es gilt die Regel, dass in der Anrede der Dr.-Titel hinter dem wichtigeren Professoren- oder Privatdozenten-Titel zurücktritt. Quelle: http://www.knigge.de/archiv/ihre-fragen/akademische-titel---privatdozent-11319.htm

 

 

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